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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1) Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zu mir, Danielle Verena Kollig (nachfolgend: Auftragnehmerin). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten als beiderseitig akzeptiert, wenn nicht seitens des Auftraggebers ein expliziter Widerspruch gegen die AGB erhoben wird. Die AGB werden bei Auftragserteilung per Bestätigung dem Auftraggeber zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.
§ 2) Auftragserteilung
Nach Einigung über die wesentlichen Auftragseigenschaften und entsprechender Freigabe seitens des Auftraggebers gilt der Auftrag für die Auftragnehmerin als erteilt (Vertragsschluss). Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3) Art der Leistungserbringung
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Auftragnehmerin grundsätzlich kein Werk, sondern stets eine Dienstleitung schuldet.
§ 4) Wahrheits- und Vollständigkeitsvermutung
Die Auftragnehmerin geht nach Auftragserteilung davon aus, dass die ihr zur Verfügung gestellten Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Die Auftragnehmerin darf sich darauf verlassen, dass Aussagen durch das Personal des Auftraggebers diesen Vorgaben entsprechen. Vom Auftraggeber gestellt Dokumente aller Art werden von der Auftragnehmerin, wenn nicht explizit anders vereinbart, als im vollen Nutzungsrecht des Auftraggebers angesehen.
§ 5) Leistungserfüllung
Die Leistung ist nach Abnahme durch den Auftraggeber als erfüllt anzusehen. Dies ist ferner anzunehmen, wenn die Auftragnehmerin alle vereinbarten Leistungen nachweislich erbracht hat.
§ 6) Rechnungserstellung
Die Berechnung der geschuldeten Leistung wird grundsätzlich nach Leistungserbringung vorgenommen. Bei Aufträgen, deren Vollendung einen längeren Zeitraum als 1 Monat erfordert, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die jeweils erbrachten Zwischenleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Preise verstehen sich stets als netto zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Steuer. Der Zahlungszeitraum für den Auftraggeber beträgt 30 Tage.
§ 7) Eigentum
Die urheberrechtlichen Leistungen der Auftragnehmerin bleiben im Eigentum dieser, wenn nicht gesondertes vereinbart und berechnet wird.
§ 8) Vertragsstrafen
Die Parteien schulden sich gegenseitig vollständige Vertraulichkeit der jeweils erhaltenen Informationen und sind sich der rechtlichen Bedeutung dessen bewusst. Darüber hinaus werden durch die Auftragnehmerin grundsätzlich keine Regelungen über Vertragsstrafen
anerkannt. Anderweitige Ausnahmeregelungen werden seitens der Auftragnehmerin unter keinen Umständen in einer Höhe von über 25.000 EUR akzeptiert und bedürfen der ausdrücklichen, gesonderten Zustimmung durch die Auftragnehmerin.
§ 9) Haftung
Die Auftragnehmerin übernimmt in sämtlichen Vertragsarten nur die Haftung für die Verletzung von Körper und Leben sowie für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz im jeweils vereinbarten Rahmen. Anderweitige Haftungen werden nicht gewährt und bedürfen der expliziten, gesonderten Vereinbarung. Im Falle einer solchen Vereinbarung ist die Haftung auf maximal 1.000.000 EUR beschränkt.
§ 10) Datenschutz
Die in § 8 genannten Grundsätze zur Wahrung des Datenschutzes gelten auch nachvertraglich fort.
§ 11) Abtretung von Rechten
Eine Abtretung von Rechten aus den Vertragsbeziehungen zur Auftragnehmerin ist untersagt.
§ 12) Verjährung von Ansprüchen
Die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen die Auftragnehmerin wird auf einheitlich 12 Monate festgelegt. Beginn der Frist ist die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin. Dies gilt für vertragliche Beziehungen zu Unternehmern. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 13) Nutzungsrechte
Der Auftraggeber darf die Nutzung aus den erbrachten Leistungen im dafür vereinbarten Umfang betreiben. Eine darüber hinausgehende Nutzung/Übertragung bedarf der vorherigen Vereinbarung mit der Auftragnehmerin. Die unerlaubte Verwendung der erbrachten Dienstleistungen kann mit der Berechnung des Doppelten des marktüblichen Wertes geahndet werden.
§ 14) Schlussbestimmungen
Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Sollte eine der Klauseln dieser AGB als unwirksam durch Urteil erkannt werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass dies nicht für die übrigen Klauseln gilt. Das allgemeine Recht findet Anwendung, um von den AGB nicht geregelte Bereiche zu ergänzen.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern nicht ein anderweitiger Gerichtsstand qua Gesetzes vorgeschrieben ist.

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